: Fachbereich Orthopädie

Fachklinik für Rehabilitation und Anschluss-
heilbehandlung
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Kostenträger

Allgemeine Hinweise

Unsere Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V und wird durch alle gesetzlichen Krankenkassen belegt.

Weiter liegt die Anerkennung gemäß § 30 GewO und § 107 Abs. 2 SGV V vor. Damit ist die Beihilfefähigkeit grundsätzlich gegeben.

Die Anerkennung vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. als gemischte Krankenanstalt im Sinne von § 4 Abs. 5 MB/KK liegt vor.

Unsere Klinik ist bei den genannten Kostenträgern zugelassen für:
Anschlussheilbehandlungen (AHB) gemäß § 40 Abs. 2 SGB V und Reha-bilitationsmaßnahmen, sowie für Vorsorgemaßnahmen gemäß § 23 Abs. 4 SGB V.
Außerdem können im Gesundheitszentrum König Ludwig ambulante Badekuren („offene Badekuren“) durchgeführt werden.

Wir empfehlen allen Patienten rechtzeitig vor Antritt einer stationären Behandlung bei ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Leistungszusage einzuholen. Eine direkte Abrechnung unsererseits mit Ihrem Versicherungsträger ist möglich, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.


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