Kostenübernahme
Unsere Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111
Abs. 2 SGB V und wird durch alle gesetzlichen Krankenkassen belegt.
Weiter liegt die Anerkennung gemäß § 30 GewO und § 107 Abs.
SGV V vor. Damit ist die Beihilfefähigkeit grundsätzlich gegeben.
Die Anerkennung vom Verband der privaten Krankenversicherung
e.V. als gemischte Krankenanstalt im Sinne von § 4 Abs. 5 MB/K
liegt vor.
Unsere Fachklinik ist bei den genannten Kostenträgem zugelassen für:
- Anschlussheilbehandlungen (AHB) gemäß § 40 Abs. 2 SGB V
für die Indikationsgruppe
(04) Degenerative rheumatische Krankheiten
nach operativen Eingriffen wie
- Gelenkersatz von Knie und Hüfte
- Operationen an der Schulter
- Operationen an der Wirbelsäule
- Unfall- und Verletzungsfolgen
- Rehabilitationsmaßnahmen gemäß § 40 Abs. 2 SGB V für die Indikationsgruppen
(03) Entzündlich rheumatische Erkrankungen
(04) Degenerative rheumatische Erkrankungen (orthopädische Erkrankungen)
(06) Stoffwechselerkrankungen - Vorsorgekuren nach § 23 Abs. 4 SGB V
- Außerdem können bei uns ambulante
Badekuren („offene Badekuren") durchgeführt werden.
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