: Fachbereich Orthopädie

Fachklinik für Rehabilitation und Anschluss-
heilbehandlung
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Kostenübernahme

Unsere Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111
Abs. 2 SGB V und wird durch alle gesetzlichen Krankenkassen belegt.

Weiter liegt die Anerkennung gemäß § 30 GewO und § 107 Abs.
SGV V vor. Damit ist die Beihilfefähigkeit grundsätzlich gegeben.

Die Anerkennung vom Verband der privaten Krankenversicherung
e.V. als gemischte Krankenanstalt im Sinne von § 4 Abs. 5 MB/K
liegt vor.

Unsere Fachklinik ist bei den genannten Kostenträgem zugelassen für:

  • Anschlussheilbehandlungen (AHB) gemäß § 40 Abs. 2 SGB V
    für die Indikationsgruppe


    (04) Degenerative rheumatische Krankheiten
    nach operativen Eingriffen wie
    - Gelenkersatz von Knie und Hüfte
    - Operationen an der Schulter
    - Operationen an der Wirbelsäule
    - Unfall- und Verletzungsfolgen

  • Rehabilitationsmaßnahmen gemäß § 40 Abs. 2 SGB V für die Indikationsgruppen

    (03) Entzündlich rheumatische Erkrankungen

    (04) Degenerative rheumatische Erkrankungen (orthopädische Erkrankungen)

    (06) Stoffwechselerkrankungen


  • Vorsorgekuren nach § 23 Abs. 4 SGB V

  • Außerdem können bei uns ambulante
    Badekuren („offene Badekuren") durchgeführt werden.


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