: Kostenträger

Anerkennung durch alle gesetzlichen Krankenkassen (§ 111 Abs. 2 SGB V) und privaten
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Entlassungstag

Ihr behandelnder Arzt teilt Ihnen mit, an welchem Tag Sie nach Hause gehen können.

Wir bitten Sie, Ihr Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr freizugeben. Unser Schwesternteam unterstützt Sie gerne beim Kofferpacken.

Sollten Sie warten müssen, bis Sie abgeholt werden, stehen Ihnen unsere Aufenthaltsräume oder die Cafeteria zur Verfügung.

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